Das Recht auf Zugang zu Informationen, die sich im Besitz, in der Verfügungsgewalt oder unter der Aufsicht des Tourismusverbandes der Stadt Šibenik befinden, ist durch das Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen (Amtsblatt NN 25/13, 85/15, 69/22) geregelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Kriterien für die Festlegung der Höhe der Entschädigung für tatsächliche materielle Kosten und Zustellkosten von Informationen (Amtsblatt NN 12/14, Berichtigung NN 15/14).
Das Gesetz legt die Grundsätze des Zugangsrechts, die Ausnahmen vom Zugangsrecht sowie das Verfahren zur Ausübung und zum Schutz des Rechts auf Zugang zu Informationen fest. Ziel des Gesetzes ist es, natürlichen und juristischen Personen den Zugang zu Informationen durch Offenheit und Transparenz der Arbeit öffentlicher Stellen gemäß dem Gesetz zu ermöglichen und zu gewährleisten.
Das Recht auf Information wird durch die Einreichung eines Antrags beim Tourismusverband der Stadt Šibenik ausgeübt. Wenn der Antrag schriftlich gestellt wird, muss das Formular für den Antrag auf Zugang zu Informationen ausgefüllt werden, das Sie wie folgt einreichen können:
Bei der Antragstellung ist neben dem Formular keine zusätzliche Gebühr zu entrichten.
Ivana Grubišić, dipl. oec.
Telefon: 022 219 073
E-Mail: info@visitsibenik.hr