Der Tourismusverband der Stadt Šibenik bemüht sich, seine Website im Einklang mit dem Gesetz über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt 17/19; im Folgenden: Gesetz über Barrierefreiheit) zugänglich zu machen, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016) in nationales Recht umgesetzt wird.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Tourismusverbandes der Stadt Šibenik unter der Adresse https://www.visitsibenik.hr.
Die Website https://www.visitsibenik.hr ist teilweise mit dem Gesetz über Barrierefreiheit und den Richtlinien für digitale Barrierefreiheit (WCAG 2.1) vereinbar, wobei die unten aufgeführten Punkte nicht konform sind.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Der Tourismusverband der Stadt Šibenik arbeitet an der Beseitigung der festgestellten Mängel.
Diese Erklärung wurde am 11. August 2026 gemäß der Vorlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt, die im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 steht und durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 festgelegt wurde.
Zur Erstellung dieser Erklärung wurde eine vom Tourismusverband der Stadt Šibenik durchgeführte Selbstbewertungsmethode angewandt.
Wir bitten die Nutzer dieser Website, den Tourismusverband der Stadt Šibenik zu benachrichtigen, falls sie auf nicht barrierefreie Inhalte stoßen, die nicht von dieser Erklärung abgedeckt sind. Alle Anfragen bezüglich der Barrierefreiheit der Website können Sie richten an:
Der Tourismusverband der Stadt Šibenik ist verpflichtet, auf eine Mitteilung oder Anfrage eines Nutzers innerhalb von 15 Tagen nach deren Eingang zu antworten.
Der Informationsbeauftragte der Republik Kroatien ist die zuständige Stelle für die Überwachung der Konformität der Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen mit den Barrierefreiheitsanforderungen sowie für die Aufsicht über die Umsetzung des Gesetzes über die Barrierefreiheit. Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage bezüglich der Barrierefreiheit dieser Website keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an den Informationsbeauftragten wenden: